Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Angebote sind stets freibleibend, 14 Tage lang gültig und immer kostenlos. Der Abschluss eines Betreuungsvertrages bzw. einer Auftragserteilung erfolgt allein auf Basis dieser AGB’s und unseres Angebotes. Die Gültigkeit unserer AGB’s erkennt der Auftraggeber durch seine Unterschrift an. Andere Bedingungen oder AGB’s, insbesondere mündliche Vereinbarungen, sind schriftlich festzuhalten und durch beide Vertragsparteien zu unterschreiben oder ungültig!

2. Rechte und Pflichten

Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten, welche sich aus einer gemeinsamen Geschäftsbeziehung und AGB’s dieser ergeben, auf eventuelle Rechtsnachfolger (z.B. Erben, Zwangsverwalter etc.) zu übertragen.

3. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer bzw. die Kündigung richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des jeweiligen Betreuungsvertrages oder der Auftragsbestätigung. Weiterhin besteht für beide Vertragspartner ein Kündigungsrecht von zwei Wochen zum Monatsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

4. Einweisung

Vor unserer Tätigkeitsaufnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, unsere Mitarbeiter in vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen, sofern dies für eine Auftragsbearbeitung relevant ist. Dabei ist ausdrücklich auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen! Alle Schlüssel, welche zur Ausführung der vereinbarten Arbeiten nötig sind, müssen Mertako Bau ausgehändigt werden. Erfolgt keine Einweisung in das zu betreuende Objekt, ist der Auftraggeber im vollen Umfang für auftretende Schäden am Objekt und den von uns eingesetzten Maschinen haftbar!

5. Arbeitsleistungen

Wir verpflichten uns, sämtliche im jeweiligen Vertrag oder des Auftrages genannten Leistungen ordentlich, gewissenhaft, zügig und zuverlässig durchzuführen. Abweichungen von den Leistungen sind zulässig, solange der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und -standart gewahrt bleibt. Bei von uns nicht zu verantwortenden Erschwernissen sind wir berechtigt, Aufschläge zu verlangen. Um eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns den geplanten Zeitpunkt des Arbeitsbeginns rechtzeitig mitzuteilen. Können wir vereinbarte Termine aus Gründen, welche wir nicht zu verantworten haben, nicht einhalten, so sind wir berechtigt, die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen. Weiterhin sind wir berechtigt, auch Teilleistungen zu erbringen, sofern sie für dem Auftraggeber von Interesse sind. Im Rahmen von Kleinstreparaturen übernehmen wir diese unaufgefordert, soweit die Arbeitszeit eine ¼ Stunde je Reparatur nicht überschreitet und nichts abweichendes im Vertrag bzw. der Auftragserteilung geregelt ist. Sämtliche Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden - ausgenommen ist ein Notdienst, welcher von uns 24 Stunden an 7 Tagen der Woche gewährleistet wird.

6. Mängel und Schäden

Werden uns im Rahmen der Betreuung Mängel oder Schäden am betreuten Objekt bekannt, erstatten wir dem Auftraggeber unverzüglich Meldung. In Notsituationen (z.B. Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Stromunterbrechung) sind wir auch ohne vorherige Benachrichtigung berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers zu beheben. In diesen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich nach Behebung des Schadens über Art und Umfang informiert.

7. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns bei Bedarf kaltes/warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem erforderlichen Umfang zur Durchführung der Arbeiten ohne Berechnung zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls unentgeltlich überlässt uns der Auftraggeber einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen, soweit dies von Belang ist.

8. Reklamationen/Beanstandungen

Reklamationen sind uns unverzüglich nach Durchführung unserer Leistungen mündlich mitzuteilen, um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu garantieren. Zusätzlich hat uns der Auftraggeber diese Beanstandungen bzw. Reklamationen schriftlich (formlos) zu übergeben. Bei einer rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten Beanstandung ist Mertako Bau zur Nacharbeit berechtigt und verpflichtet. Der Auftraggeber ist nur dann zu Rechnungskürzungen berechtigt, wenn wir die Gründe anerkannt haben und unsere Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat.

9. Vertrag

Ein geschlossener Vertrag gilt mit sofortiger Wirkung. Bei Absage oder Vertragsbruch werden 30% des geschlossens Vertrages fällig. Ein Vertrag gilt ebenfalls mündlich geschlossen.  Mit einem Stundenlohn ab 45,00€.

10. Preisanpassungsklausel

Entstehen uns höhere Kosten als vertraglich vereinbart, so sind wir berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung zu fordern. Eine Anpassung kann erst ab dem 1. des folgenden Monats, in der die schriftliche Anpassungserklärung gestellt wurde, geltend gemacht werden.

11. Haftung

Mertako Bau haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel oder durch Betriebsstörungen am betreuten Objekt oder Schäden, die aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen entstanden sind, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, welche durch strafbare Handlungen von unseren Mitarbeitern verursacht wurden. Bei Qualitätsmängel der gelieferten Materialien beschränkt sich die Gewährleistung auf eine Ersatzlieferung. Mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet auch unsere Gewährleistungs- und Haftungsverpflichtung.

12. Urheberrechte /Bilder auf Webseite

Mertako Bau behält sich vor, Bilder von Kunden im Rahmen seiner geleisteten Arbeiten als Referenzen in seine Webseite zu stellen.

13. Schlussbestimmung und Gerichtsstand

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB’s ganz oder auch nur teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch andere Vertragsbestimmungen zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich erreicht. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich ausdrücklich Ludwigsburg. Mahnverfahren werden stets beim Landgericht Ludwigsburg ausgeführt
 

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