Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines & Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Für die Erstellung detaillierter schriftlicher Angebote kann eine Aufwandsentschädigung berechnet werden; diese entfällt bei anschließender Auftragserteilung. Verträge kommen durch schriftliche Annahme des Angebotes oder durch Aufnahme der Tätigkeit zustande. Individualabsprachen haben Vorrang vor diesen AGB, sollten zur Beweissicherung jedoch schriftlich fixiert werden.

2. Rechtsnachfolge

Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung auf eventuelle Rechtsnachfolger (z. B. Erben, Zwangsverwalter) zu übertragen.

3. Vertragsdauer & Kündigung

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Betreuungsvertrag oder der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

4. Einweisung & Objektschutz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Mitarbeiter vor Tätigkeitsbeginn in die technischen Einrichtungen und die Gesamtanlage des Objekts einzuweisen, sofern dies für die Auftragsausführung relevant ist. Auf mögliche Gefahrenquellen ist ausdrücklich hinzuweisen. Erforderliche Schlüssel sind Mertako Bau auszuhändigen. Unterbleibt eine notwendige Einweisung schuldhaft, haftet der Auftraggeber für daraus resultierende Schäden, sofern Mertako Bau kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorzuwerfen ist.

5. Leistungen & Arbeitszeiten

Wir verpflichten uns zur gewissenhaften und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen. Abweichungen sind zulässig, sofern der vereinbarte Standard gewahrt bleibt. Bei unvorhersehbaren Erschwernissen, die wir nicht zu vertreten haben, behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Leistungen werden an Werktagen während der üblichen Arbeitszeiten erbracht. Ein Notdienst (24/7) wird separat nach Vereinbarung gewährleistet. Kleinstreparaturen bis zu einer Arbeitszeit von 15 Minuten werden im Sinne der Instandhaltung eigenverantwortlich miterledigt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

6. Mängel am Objekt & Notmaßnahmen

Mängel oder Schäden am betreuten Objekt werden dem Auftraggeber unverzüglich gemeldet. In akuten Notsituationen (z. B. Wasserrohrbruch, Heizungsausfall) ist Mertako Bau berechtigt, Sofortmaßnahmen selbst oder durch Dritte auf Rechnung des Auftraggebers einzuleiten, um Folgeschäden zu minimieren. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Wasser und Strom für die Ausführung der Arbeiten in erforderlichem Umfang unentgeltlich zur Verfügung. Zudem wird Mertako Bau, falls für die Objektdauer nötig, ein geeigneter, verschließbarer Raum für Materialien und Geräte kostenlos überlassen.

8. Reklamationen & Nachbesserung

Mängel sind unmittelbar nach Ausführung der Leistung anzuzeigen, um eine objektive Feststellung zu ermöglichen. Eine schriftliche Rüge hat innerhalb von 3 Werktagen zu erfolgen. Bei berechtigten Reklamationen hat Mertako Bau das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung. Eine Kürzung des Rechnungsbetrages ist erst zulässig, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder von uns abgelehnt wurde.

9. Vergütung & Stornierung

Ein Vertrag gilt mit Unterzeichnung oder beiderseitiger Willenserklärung (auch mündlich bei Soforteinsätzen) als geschlossen. Die Abrechnung erfolgt nach vereinbartem Pauschalbetrag oder einem Stundensatz ab 62,00 € netto. Bei einer kurzfristigen Absage eines fest gebuchten Auftrags durch den Kunden behalten wir uns vor, eine Aufwandspauschale von bis zu 30 % der Auftragssumme als Schadenersatz geltend zu machen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

10. Preisanpassung

Erhöhen sich die Kostenfaktoren (z. B. Materialpreise, Tariflöhne) nach Vertragsabschluss wesentlich, sind wir berechtigt, eine Anpassung der Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum Ersten des Folgemonats zu verlangen.

11. Haftung

Mertako Bau haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von uns oder unseren Mitarbeitern entstehen. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder Streiks ist ausgeschlossen.

12. Referenzen & Bildrechte

Mertako Bau ist berechtigt, Fotos von erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken auf der eigenen Website oder in sozialen Medien zu verwenden. Personenbezogene Daten oder Hausnummern werden hierbei unkenntlich gemacht, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers vorliegt. Der Auftraggeber kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen.

13. Schlussbestimmungen & Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages bestehen. Die unwirksame Klausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig (insbesondere im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten), Ludwigsburg.

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